Strategien für DAX und GBP/USD

Trading-Webinar vom 13.01.2020


Liebe Leser,

am Montag, den 13.01.2020, hatten Sie die Möglichkeit, die TradingGruppe 2.0 live im Rahmen der „DZ BANK Webinarreihe: Trading für Berufstätige und Vielbeschäftigte“ zu dem Thema „Marktanalyse und Trading 2.0: So analysieren erfahrene Trader – denn Charttechnik alleine funktioniert nicht“ zu hören.

 

Aufzeichnung des Webinars

Die Aufzeichnung des Webinars finden Sie hier:

 

Trading-Webinar: S&P 500 Short, Silber Long

 

Im Folgenden finden Sie die entsprechenden Strategien. Bitte beachten Sie, dass Limits, Kursziele und Stops im Basiswert angegeben werden. Von daher sollte die entsprechende Umsetzung von Ihnen eigenständig stattfinden.

DAX: Rücksetzer zum Einstieg nutzen?

Aus saisonaler Sicht ist für den Januar und den Februar eher mit einer uneinheitlichen Tendenz zu rechnen, die dann im März und April von einer erneut sehr starken, aufwärts gerichteten Trendphase abgelöst werden sollte. Während sich einerseits ein möglicher Rücksetzer in der Region um rund 13.200 Punkten zum Einstieg anbieten würde, ergibt sich ein mittelfristiges Kaufsignal bei einem Überwinden des bisherigen Allzeithochs im Bereich um rund 13.600 Punkten.

 

Tradingidee der TradingGruppe 2.0 (mittelfristig): Endlos Turbo Long WKN: DF7Y3R

 

GBP/USD: Weitere Rally in Sicht?

Auch beim Britischen Pfund scheint gegenüber dem US-Dollar kurzfristig ein kleiner Rücksetzer möglich zu sein, welcher sich zum Aufbau einer mittelfristigen Long-Position anbieten würde. So darf man aus fundamentaler Sicht gespannt sein, wie sich das Thema Brexit in den kommenden Wochen und Monaten weiter entwickeln wird. Aus technischer Sicht könnte sich nach einer kleinen Abschwächung dann durchaus weiteres Aufwärtspotenzial bis in die Region um rund 1,44 US-Dollar ergeben.

 

Tradingidee der TradingGruppe 2.0: Endlos Turbo Long WKN: DD72PN

Gute Trades & viel Erfolg an den Märkten

Ihre TradingGruppe 2.0


Interessenkonflikt

Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte nach § 34b Abs. 1 Nr. 2 WpHG:

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