Netflix Long: Allzeithoch im Test!

Netflix: Geht die Party weiter?


Der Aktienkurs von Netflix feiert dieser Tage ein Comeback. Getragen von fundamentaler Stärke ist das Papier im Begriff, das alte Allzeithoch zu überwinden. Dass dieses Hoch schon Mitte November 2021 getestet wurde, obwohl der Gewinn pro Aktie um 60 Prozent niedriger lag, spricht eher für eine Fortsetzung des Aufwärtstrends.

Eine wachsende Anzahl von Streaminganbietern favorisiert kostengünstige oder kostenlose Abonnementoptionen, die es ermöglichen, Filme und Serien mit Werbeunterbrechungen zu konsumieren. Diese Strategie hat sich für Netflix als erfolgreich erwiesen. In Deutschland nutzen mittlerweile 20 Prozent der Kunden die preiswertere Abo-Option mit Werbung, im Vergleich zu lediglich sechs Prozent im Vorjahr. Berichten zufolge sollen die Einnahmen pro Kunde bei dem werbegestützten Abo sogar höher sein als bei dem werbefreien Abo, so die Analysten von Netflix. Die Beliebtheit von Netflix bei den Konsumenten wird durch ein Angebot von Verizon unterstrichen. Verizon plant, sein Streamingpaket "Premium-Streaming-Dienst der National Football League" mit einem kostenlosen 12-monatigen Netflix Premium-Plan anzubieten.

Zum Chart

Der Aktienkurs von Netflix zeigt schon seit Mitte Juni 2022 nach oben. Mit diesem aufwärtsgerichteten Trend wurde ein Kursplus von rund 325 Prozent erzielt. Dabei hat der Kurs mit 697,45 US-Dollar aktuell das Allzeithoch erreicht, welches schon Mitte November 2021 einmal getestet wurde. Damals folgte dem Hoch ein sechsmonatiger Kurseinbruch bis auf 162,59 US-Dollar. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Aktienkurs am Allzeithoch wieder kehrt macht, ist da. Dass der Kurs wieder um 77 Prozent nach unten rauscht, kann aber als unwahrscheinlich ad acta gelegt werden. Die fundamentale Standortbestimmung liefert ein erwartetes KGV 2026 von 25,06, was im Vergleich der letzten 10 Jahre der günstigste Wert ist. Hier gilt es aber zu bedenken, dass Netflix eine Wachstumsstory hingelegt hat, die aufgrund steigender Marktsättigung nicht wiederholbar erscheint. Das Wachstum des Gewinns pro Aktie im Zeitraum 2024 bis 2026 liegt bei rund 44 Prozent und ist bereits eingepreist. Der massivste Gewinnsprung mit rund 60 Prozent wird aber in diesem Jahr erwartet. Daraus lässt sich ableiten, dass eine Überwindung des Allzeithochs nicht abwegig erscheint und der Trend weiter fortgesetzt werden könnte.

Netflix, Inc. (Tageschart in US-Dollar)

Tendenz:

Wichtige Chartmarken

Widerstände: 697,45 // 766,01 US-Dollar
Unterstützungen: 536,92 // 467,99 US-Dollar

Fazit

Der Aktienkurs von Netflix feiert dieser Tage ein Comeback. Getragen von fundamentaler Stärke ist das Papier im Begriff, das Allzeithoch zu überwinden.

Mit einem Open End Turbo Long (WKN MG7V6S) könnten risikofreudige Anleger, die einen steigenden Kurs der Netflix-Aktie in den nächsten Wochen erwarten, überproportional von einem Hebel in Höhe von 3,76 profitieren. Das Ziel sei bei 786,01 US-Dollar angenommen (2,41 Euro beim Derivat). Der Abstand zur Knock-Out-Barriere beträgt rund 27 Prozent. Der Einstieg in diese spekulative Position bietet sich dabei stets unter der Beachtung eines risikobegrenzenden Stoppkurses an.

Dieser könnte beim Basiswert bei 639,05 US-Dollar platziert werden. Im Open End Turbo Long ergibt sich daraus ein Stoppkurs bei 1,10 Euro. Für diese spekulative Idee beträgt das Chance-Risiko-Verhältnis dann 1,2 zu 1.

Strategie für steigende Kurse
WKN: MG7V6S Typ: Open End Turbo Long
akt. Kurs: 1,70 – 1,71 Euro Emittent: Morgan Stanley
Basispreis: 517,42 US-Dollar Basiswert: Netflix, Inc.
KO-Schwelle: 517,42 US-Dollar akt. Kurs Basiswert: 696,95 US-Dollar
Laufzeit: Open End Kursziel: 2,41 Euro
Hebel: 3,76 Kurschance: + 41 Prozent
Quelle: Morgan Stanley



Interessenkonflikt

Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte nach § 34b Abs. 1 Nr. 2 WpHG:

Wir weisen Sie darauf hin, dass die FSG Financial Services Group oder ein verbundenes Unternehmen aktuell oder in den letzten zwölf Monaten eine entgeltliche Werbungskooperation zur Bank Vontobel Europe AG eingegangen ist.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die FSG Financial Services Group oder ein verbundenes Unternehmen aktuell oder in den letzten zwölf Monaten eine entgeltliche Werbungskooperation zu Morgan Stanley eingegangen ist.

Der Autor erklärt, dass er bzw. sein Arbeitgeber oder eine mit ihm oder seinem Arbeitgeber verbundene Person im Besitz von Finanzinstrumenten ist, auf die sich die Analyse bezieht, bzw. in den letzten 12 Monaten an der Emission des analysierten Finanzinstruments beteiligt war. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenskonfliktes.

Der Autor versichert weiterhin, dass Analysen unter Beachtung journalistischer Sorgfaltspflichten, insbesondere der Pflicht zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung sowie der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit abgefasst werden.

Haftungsausschluss

Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Herausgeber, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Alle enthaltenen Meinungen und Informationen sollen nicht als Aufforderung verstanden werden, ein Geschäft oder eine Transaktion einzugehen. Auch stellen die vorgestellten Strategien keinesfalls einen Aufruf zur Nachbildung, auch nicht stillschweigend, dar. Vor jedem Geschäft bzw. vor jeder Transaktion sollte geprüft werden, ob sie im Hinblick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geeignet ist. Wir weisen ausdrücklich noch einmal darauf hin, dass der Handel mit Optionsscheinen oder Zertifikaten mit grundsätzlichen Risiken verbunden ist und der Totalverlust des eingesetzten Kapitals nicht ausgeschlossen werden kann. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Nachdruck, die Verwendung der Texte, die Veröffentlichung / Vervielfältigung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der FSG Financial Services Group GbR gestattet.

Zurück