Deutsche Telekom: Kurs bricht ein!
Deutsche Telekom AG: SpaceX könnte zum Konkurrenten der Telekom werden!
Der CEO Timotheus Höttges verfolgt das Ziel, die Deutsche Telekom und ihre US-Tochter T-Mobile in einer Holding zu vereinen. Diese Bestrebungen haben in letzter Zeit an Bedeutung gewonnen. Der Hintergrund ist, dass Elon Musk seine Satellitenfirma SpaceX an die Börse gebracht hat. Deren Satellitennetzwerk Starlink gilt als potenzieller großer Wettbewerber im Mobilfunkgeschäft. Mit einer Marktkapitalisierung von etwa zwei Billionen US-Dollar übertrifft SpaceX derzeit sowohl die Deutsche Telekom als auch ihre US-Tochter deutlich. T-Mobile erreichte zuletzt einen Börsenwert von knapp 200 Milliarden US-Dollar, die Deutsche Telekom von rund 150 Milliarden US-Dollar. Analysten um Gregory Williams erläuterten vergangene Woche, wie SpaceX den Einstieg in den US-Mobilfunkmarkt vorantreibt. Bisher besteht zwischen SpaceX und T-Mobile eine Partnerschaft.
Zum Chart
Von einer Verschmelzung erhoffte sich die Telekom offenbar einen Schub für den Unternehmenswert insgesamt. Doch die Zeit drängt, nachdem SpaceX wie ein Damoklesschwert über der Telekom hängt. Ab Mitte März 2022 bis zum Allzeithoch am 3. März 2025 bei 35,91 Euro zeigte die Kursentwicklung der Deutschen Telekom eine deutliche Aufwärtsdynamik. Wesentlichen Anteil daran hatte die schrittweise Integration der Tochtergesellschaft T-Mobile US. Die positiven Wachstumszahlen aus den USA stärkten auch die Muttergesellschaft in Deutschland. Besonders bemerkenswert ist die Kurssteigerung vom 17. April 2024 bis zum 3. März 2025, in der der Kurs um rund 58 Prozent zulegte. Ab dem 3. März 2025 trat der Aktienkurs in eine Konsolidierungsphase ein, die von Anfang November 2025 bis Ende Januar 2026 in eine Bodenbildung überging. Anschließend setzte eine erneute Phase starker Kurszuwächse ein, die aktuell schon wieder kompensiert worden ist. Mittlerweile ist der Kurs durch die gewichtige Unterstützungszone bei 26,53 Euro gefallen. Auch die Unterstützung bei 24,34 bröckelt stark. Spätestens bei 22,32 könnte die Aktie einen Boden ausbilden und den Kursverfall stoppen.
Fazit
Der Aktienkurs der Telekom ist angeschlagen, nachdem der derzeitige Kunde SpaceX zu einem ernsthaften Konkurrenten von T-Mobile US auf dem amerikanischen Markt werden könnte.
Mit einem Open End Turbo Short (WKN JE6HM3) könnten risikofreudige Anleger, die einen fallenden Kurs der Deutsche Telekom AG in den nächsten Wochen erwarten, überproportional von einem Hebel in Höhe von 4,12 profitieren. Das Ziel sei bei 20,51 Euro angenommen (9,16 Euro beim Derivat). Der Abstand zur Knock-Out-Barriere beträgt 25 Prozent. Der Einstieg in diese spekulative Position bietet sich dabei stets unter der Beachtung eines risikobegrenzenden Stoppkurses an.
Dieser könnte beim Basiswert bei 26,35 Euro platziert werden. Im Open End Turbo Short ergibt sich daraus ein Stoppkurs von 3,32 Euro. Für diese spekulative Idee beträgt das Chance-Risiko-Verhältnis dann 1,2 zu 1.
| Strategie für fallende Kurse | |
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| WKN: | JE6HM3 | Typ: | Open End Turbo Short | |
| akt. Kurs: | 5,91 – 5,92 Euro | Emittent: | JP Morgan | |
| Basispreis: | 29,70 Euro | Basiswert: | Deutsche Telekom AG | |
| KO-Schwelle: | 29,70 Euro | akt. Kurs Basiswert: | 23,85 Euro | |
| Laufzeit: | Open End | Kursziel: | 9,16 Euro | |
| Hebel: | 4,12 | Kurschance: | + 55 Prozent | |
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Risikohinweis: Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet. |
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| Quelle J.P. Morgan | ||||
Spotlight Update: Bayer
Die am 13.Mai 2026 vorgestellte Long-Idee, mit der WKN JZ1G6Y auf eine steigende Aktie von Bayer zu setzen, befindet sich sehr schön im Plus. Der Open End Turbo Long notiert am 30. Juni 2026 zum Geldkurs von 2,00 Euro und lag mit 92 Prozent über dem Einstiegskurs. Wer den Gewinn nicht mitnehmen, sondern in dieser Position investiert bleiben möchte, kann den Stoppkurs beim Derivat auf 1,79 Euro nachziehen.
Interessenkonflikt
Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte nach § 34b Abs. 1 Nr. 2 WpHG:
Wir weisen Sie darauf hin, dass die FSG Financial Services Group oder ein verbundenes Unternehmen aktuell oder in den letzten zwölf Monaten eine entgeltliche Werbungskooperation zu JP Morgan eingegangen ist.
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