Kursexplosion

Bayer: Positive News von Glyphosat-Front


In der juristischen Dauerauseinandersetzung um mögliche gesundheitliche Folgen durch die Anwendung des Unkrautvernichters Glyphosat in den USA landet der Fall nun zur Prüfung vor dem Supreme Court. Ein positives Urteil des höchsten Gerichts könnte für Bayer die juristische Grundlage schaffen, um einen Großteil der noch anhängigen Verfahren einzudämmen. Investoren reagierten äußerst positiv auf diese Aussicht und katapultierten die Aktie des Leverkusener Konzerns zeitweise um 13 Prozent in die Gewinnzone.

Für Bayer steht viel auf dem Spiel. Rund 67.000 noch offene Roundup-Klagen basieren auf dem Vorwurf unzureichender Gesundheitswarnungen. Der Konzern sieht im regulatorischen Flickenteppich ein Risiko, das weit über den Agrarsektor hinausreicht. Damit rückt eine höchstrichterliche Klärung der Frage näher, ob Bundesrecht staatliche Klagegrundlagen auf Basis angeblich unzureichender Warnhinweise überlagert. Die US-Umweltbehörde EPA sowie internationale Regulatoren sehen den Wirkstoff Glyphosat bei sachgerechter Anwendung weiterhin als sicher an. Ein positives Urteil des Supreme Court könnte für Bayer die juristische Grundlage schaffen, um endlich einen Schlussstrich unter den jahrzehntelangen Rechtsstreit zu ziehen.

Risiko nimmt ab

 

Die Aussicht auf eine deutliche Reduzierung der zehntausenden anhängigen Klagen gegen Bayer hat das Wertpapier im heutigen Handelsverlauf sichtlich beflügelt und zu einem nachhaltigen Ausbruch über einen seit 2015 anhaltenden Abwärtstrend sowie die Nackenlinie einer inversen SKS-Formation aus den letzten Jahren geführt. Dieses Signal könnte in den kommenden Wochen und Monaten weitere Kapitalzuflüsse generieren, Kursgewinne zunächst an den 200-Wochen-Durchschnitt (rote Linie) bei 36,98 Euro würden demnächst möglich, ein weiteres Ziel darüber ist bei 39,91 Euro angesiedelt und könnte noch in diesem Jahr erfolgreich abgearbeitet werden. Technische Unterstützung erhält die Aktie zusätzlich durch die erfolgreiche Auflösung einer inversen SKS-Formation. Auf der Unterseite ist Bayer vorläufig durch die Nackenlinie bei 30,40 Euro vergleichsweise gut abgesichert, erst darunter dürfte die Nervosität wieder an Intensität zunehmen und Abschlagsrisiken in Richtung 26,93 und 25,00 Euro generieren. Ohne Frage brauchen langfristig orientierte Anleger bei Bayer starke Nerven und sollten sich nicht von erhöhter Volatilität aus der Ruhe bringen lassen.

Bayer AG (Wochenchart in Euro)

Tendenz:
Chartverlauf

Wichtige Chartmarken

Widerstände: 35,36 // 36,69 // 37,94 // 39,91 // 41,59 // 42,57 Euro
Unterstützungen: 33,60 // 32,54 // 31,44 // 30,40 // 29,78 // 28,98 Euro

Fazit:

 

Die aus technischer Sicht sauber erfolgte Auflösung der inversen SKS-Formation zwischen 18,37 und 30,40 Euro hat dem Wertpapier auf Sicht der nächsten Wochen und Monate Kurspotenzial auf 39,91 und darüber sogar in den Bereich um 43,90 Euro verschafft. Zwar dürften die Kursziele nicht in naher Zukunft abgearbeitet werden, dennoch ist der Fahrplan für die Aktie nun klar vorgegeben. Durch den Einsatz des Open End Turbo Long Zertifikates WKN MM8EZ5 können sich Interessenten auf der Käuferseite positionieren und überdurchschnittlich von einem nachhaltigen Trendwechsel profitieren. Insgesamt besteht die Möglichkeit auf eine Rendite von 140 Prozent. Ziele im Schein wurden rechnerisch bei 1,30 und 1,70 Euro errechnet. Wegen möglicher Pulbacks sollte eine Verlustbegrenzung vorläufig das Niveau von 27,50 Euro gemessen am Basiswert nicht überschreiten. Im Schein würde sich hierdurch ein potenzieller Stopp-Kurs von 0,06 Euro ergeben. Der Anlagehorizont basiert aber auf einer mittel- bis langfristigen Strategie.

Strategie für steigende Kurse
WKN: MM8EZ5 Typ: Open End Turbo Long
akt. Kurs: 0,70 - 0,71 Euro Emittent: Morgan Stanley
Basispreis: 27,1269 Euro Basiswert: Bayer AG
KO-Schwelle: 27,1269 Euro akt. Kurs Basiswert: 33,92 Euro
Laufzeit: Open End Kursziel: 1,70 Euro
Hebel: 4,8 Kurschance: + 140 Prozent
Börse Frankfurt

Interessenkonflikt

Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte nach § 34b Abs. 1 Nr. 2 WpHG:

Wir weisen Sie darauf hin, dass die FSG Financial Services Group oder ein verbundenes Unternehmen aktuell oder in den letzten zwölf Monaten eine entgeltliche Werbungskooperation zu Morgan Stanley eingegangen ist.

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